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   BGH, 13.06.1952 - 4 StR 39/50   

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BGH, 13.06.1952 - 4 StR 39/50 (https://dejure.org/1952,1928)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1952 - 4 StR 39/50 (https://dejure.org/1952,1928)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1952 - 4 StR 39/50 (https://dejure.org/1952,1928)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 2/50
    Auszug aus BGH, 13.06.1952 - 4 StR 39/50
    Voraussetzung für die Anrechnung der Internierungshaft ist nach § 60 StGB, dass sie zu der Straftat in Beziehung steht, über die sich das Urteil verhält, d.h. dass sie für die Zwecke des Strafverfahrens angeordnet wurde oder fortdauerte (BGH vom 12. Februar 1952 1 StR 2/50).
  • BGH, 04.03.1952 - 1 StR 529/51
    Auszug aus BGH, 13.06.1952 - 4 StR 39/50
    Die Beteiligung der Exekutive an gesetzwidrigen Massnahmen macht diese nicht rechtmässig (BGH vom 4. März 1952 - 1 StR 529/51).
  • LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67

    Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen

    Diese Internierung konnte auf die zu verhängende Strafe allerdings nicht angerechnet werden, da feststeht, dass diese Internierung mit den hier abgeurteilten Straftaten nicht in Beziehung stand und sie insoweit nicht für die Zwecke der Strafverfolgung angeordnet wurde oder fortdauerte (BGH Urteil vom 13.Juni 1952 - 4 StR 39/50 - Urteil vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ).
  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

    In solchen Fällen aber entspricht es allgemeiner Rechtsauffassung, dass eine Berufung auf § 35 StGB (§§ 52, 54 StGB a.F.) ebenso ausscheidet wie die Annahme eines Putativnotstandes (vgl. z.B. BGH 2 StR 71/64 vom 25.11.1964 ; 2 StR 269/63 vom 02.10.1963 ; 1 StR 433/57 vom 20.05.1958; 4 StR 359/56 vom 08.11.1956 ; 1 StR 653/54 vom 22.04.1955 ; 1 StR 485/51 vom 22.01.1952; BGHSt 3, 199 und 271; 4 StR 39/50 vom 13.06.1952; ferner KG 1 Ws 243/60 vom 22.08.1960, sowie Dreher/Tröndle, StGB, 42.Auflage 1985, § 35 Rdnr.8, 17, und Dreher, Kommentar zum StGB, 34.Auflage 1974, § 52 Anm. 3 A c sowie § 54 Anm. 3).
  • LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62

    Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender

    Denn die Internierungshaft war weder für die Zwecke des vorliegenden Strafverfahrens angeordnet worden noch stand sie mit deren Gegenstand in Zusammenhang (vgl. BGH, Urteile vom 13.6.1952 - 4 StR 39/50 und vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 - ).
  • LG Köln, 28.05.1965 - 24 Ks 1/64

    Misshandlung von Häftlingen, zum Teil mit Todesfolge. Erschiessung hunderter

    Soweit einzelne Angeklagte - Kaiser, Krämer und möglicherweise Sosnowski - darüber hinaus Internierungshaft erlitten haben, war eine Anrechnung nicht zulässig, da die Internierung wegen der Zugehörigkeit der Angeklagten zur SS angeordnet worden ist und nicht zu den Straftaten dieses Verfahrens in Beziehung stand (vgl. hierzu BGH vom 13.6.1952 - 4 StR 39/50 und vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ).
  • LG München I, 21.01.1966 - 113 Ks 1/65

    Massenerschießung der Insassen der Ghettos von Lenin und Pohost-Zahorodzki bei

    Damit ist eine Anrechnung der Internierungshaft auf die hier ausgesprochenen Gesamtzuchthausstrafen im Rahmen des § 60 StGB nicht möglich (vgl. Urteil des BGH vom 12.Februar 1952, 1 StR 2/50; Urteil des BGH vom 13.Juni 1952, 4 StR 39/50).
  • LG Mannheim, 12.04.1965 - 1 Ks 1/64

    Erschiessung von insgesamt mindestens 150 polnischen Zivilisten in drei Aktionen

    Um sich auf Befehlsnotstand berufen zu können, muss der Täter den Befehl nur deshalb ausgeführt haben, weil ihm die Ausführung als einziger Ausweg aus einer wirklichen oder vermeintlichen Leibes- oder Lebensgefahr erschienen ist (BGH 4 StR 39/50, Urteil vom 13.6.1952, SB X St.9; BGH 4 StR 359/56, Urteil vom 8.11.1956 , SB X St.18).
  • BGH, 03.12.1953 - 4 StR 212/53

    Voraussetzungen für einen Freispruch aus dem Gesichtspunkt des Notstands i.R.d.

    Dazu gehört vielmehr, dass die Handlung dem Angeklagten durch die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben abgenötigt, dass also sein Wille durch die Drohung gebeugt worden ist (OGHSt 1, 313; BGHSt 3, 275; BGH 4 StR 39/50 vom 13.6.1952, 4 StR 760/52 vom 28.5.53).
  • LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68

    Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im

    In solchen Fällen aber entspricht es allgemeiner Rechtsauffassung, dass eine Berufung auf die §§ 52, 54 StGB ebenso ausscheidet wie die Annahme eines Putativnötigungs- oder eines Putativnotstandes (vgl. z.B. BGH 2 StR 71/64 vom 25.11.1964 ; 1 StR 433/57 vom 20.5.1958; 4 StR 359/56 vom 8.11.1956 ; BGHSt 3, 199 und 271; 4 StR 39/50 vom 13.6.1952; ferner KG 1 Ws 243/60 vom 22.8.1960, sowie Dreher, Komm. zum StGB, 34.Auflg.
  • LG Bochum, 11.04.1979 - 7 Ks 45 Js 3/61

    Erschiessung von mehreren hundert Juden in mehreren Orten in Weissruthenien

    In solchen Fällen aber entspricht es allgemeiner Rechtsauffassung, dass eine Berufung auf § 35 StGB (§§ 52, 54 StGB a.F.) ebenso ausscheidet wie die Annahme eines Putativnotstandes (vgl. z.B. BGH 2 StR 71/64 vom 25.11.1964 ; 1 StR 433/57 vom 20.5.1958; 4 StR 359/56 vom 8.11.1956 ; BGHSt 3, 199 und 271; 4 StR 39/50 vom 13.6.1952; ferner KG 1 Ws 243/60 vom 22.8.1960, sowie Dreher-Tröndle, Komm. z. StGB, 38.Aufl. 1978, § 35 Rn 8, 17 und Dreher, Komm. z. StGB, 34.Aufl. 1974, § 52 Anm.3 A c sowie § 54 Anm.3).
  • LG Mönchengladbach, 28.01.1972 - 8 Ks 5/71

    Abriegelung des Warschauer Ghettos nach der Niederschlagung des Ghettoaufstandes

    Ein Befehlsnotstand, dessen Grundlage die §§ 52 und 54 StGB sind, liegt nämlich nur dann vor, wenn die befohlenen Handlungen dem Angeklagten durch Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben abgenötigt wurden, wenn also sein Wille durch die Drohung gebeugt worden ist (vgl. OGHSt. 1, 313; BGHSt 3, 275; BGH 4 StR 39/50 vom 13.6.1952; 4 StR 760/52 vom 28.5.1953 ; 4 StR 212-213/53 vom 3.12.1953 ).
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